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BERATUNG zu allen Fragen des Arbeitsrechts

BERATUNG

Hinterher ist man immer schlauer

Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht.

Nicht selten stellt sich die Frage nach dem Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses und der weiteren wirtschaftlichen Existenz. Aber auch dann, wenn es nicht gleich um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als solchem geht, können zahlreiche Fragen bezüglich einzelner Bestimmungen des Arbeitsvertrages entstehen.

Viele Konflikte entstehen erst dadurch, dass die Vertragsparteien bezüglich ihrer Rechte und auch Pflichten aus dem Vertrag nicht Bescheid wissen.

Mit Weitblick handelt deshalb, wer sich bereits vor Unterzeichnung eines meist von der Arbeitgeberseite vorformulierten Vertrages über Inhalt und Tragweite einzelner Klauseln beraten lässt - oder dieses zumindest nachholt, wenn sich Probleme während des laufenden Arbeitsverhältnisses abzuzeichnen beginnen.

Mitunter kündigen sich arbeitsrechtliche Problemlagen mit erheblichem zeitlichen Vorlauf an - in der Firma wird etwa über Umstrukturierungen nachgedacht, Betriebsteile sollen ausgelagert, Aufgabenbereiche neu definiert oder die betrieblichen Organisationsstrukturen neu geordnet werden, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Für die Mitarbeiter bedeutet das meistens zwingend die Enstehung von arbeitsrechlichen Problemlagen. Vernünftigenweise sollten Sie sich bereits dann beraten lassen, wenn sich solche Maßnahmen auch nur von weiter Ferne ankündigen.

Eine Beratung über alle Fragen des Arbeitsvertrages und des Arbeitsrechts ist auf jeden Fall angezeigt, wenn eine der beiden Parteien eines Arbeitsvertrages über eine Beendigung des Arbeitsvertrages nachdenkt - gleichültig ob durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder sonstige Weise. Entsprechendes gilt natürlich auch bei einer Änderung der Vertragsbedingungen.

Je älter ein Arbeitsvertrag ist, desto eher gilt der Grundsatz: Etliche Klauseln sind wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam und/oder erfahren aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine andere Interpretation, als dieses irgendwann einmal früher bei Abfassung der Klauseln der Fall war.

Das geht dann häufig, aber nicht immer zu Lasten der Arbeitgeberseite aus, die das Kleingedruckte in den Verträgen regelmäßig vorformuliert hat. Das Arbeitsrecht ist eben keine statische Materie, sondern befindet sich im Zustand permanenter Veränderung.

Klauseln in einem Arbeitsvertrag, die vor Jahren bei Abfassung des Vertrages noch zulässig und sinnvoll waren, können durch eine geänderte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte oder eine Änderung der Gesetze längst unzulässig geworden sein oder mittlerweile eine andere Interpretation durch die Arbeitsgerichte erfahren.

Eine kurze und kostengünstige Beratung bringt Ihnen Rechtssicherheit, erspart schlaflose Nächte, zeigt Lösungsmöglichkeiten auf und kann dazu beitragen, manchen Streit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses erst gar nicht entstehen zu lassen.


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